Datenschutz

Rechtssicherheit durch Spezialisten für Gesundheitsdatenschutz

Für Digitale Gesundheitsanwendungen sind gem. Anlage 1 DiGA V ausführliche Dokumentationen und datenschutzrechtliche Bewertungen vorzunehmen. Wir begleiten Sie bei der Erfüllung des Anforderungskatalogs, erstellen die notwendigen Dokumentationen für Ihre DiGA und nehmen die erforderlichen datenschutzrechtlichen Bewertungen vor.